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Neue Musterwiderrufsbelehrung

Wer zum Beispiel im Internet Waren verkauft, muss seine Kunden zutreffend über ihr Widerrufsrecht belehren. Dabei gibt es einiges zu beachten. Das neue Muster hilft.

Verkauft ein Bäcker im Internet Brot, Kuchen oder Stollen haben Verbraucher grundsätzlich das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Der Unternehmer muss seine Kunden zutreffend darüber informieren, wann ihm ein Widerruf zusteht und wie er ihn auszuüben hat. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat hierzu ein neues Muster erstellt. 

Das Widerrufsrecht erlaubt es Verbrauchern, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Jeder, der schon einmal bei Amazon oder einem anderen Online-Händler gekauft hat, weiß einerseits, wie leicht man sich bei der Auswahl vertun kann und anderseits, dass man als Verbraucher die Ware wieder zurücksenden kann und sein Geld zurückerhält.  

Auch im Bäckerhandwerk kann ein Widerrufsrecht bestehen 

Dieses Recht hat grundsätzlich auch der Verbraucher, der bei einem Bäcker oder Konditor über das Internet, per E-Mail, telefonisch oder auf andere Weise außerhalb der Geschäftsräume etwas kauft. Der Kunde kann dann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Diese Frist gilt jedoch nur dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsschluss ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Hat er den Kunden nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr. 

Widerruft der Kunde den Vertrag, hat er die erhaltene Ware zurückzugeben. Der Unternehmer muss den gezahlten Kaufpreis zurückerstatten. 

Viele Fälle im Bäckerhandwerk vom Widerrufsrecht ausgenommen 

Im Bäckerhandwerk werden ohnehin die meisten Verträge in den Verkaufsfilialen, also den Geschäftsräumen, geschlossen. Nur in den relativ seltenen Fällen, dass Waren telefonisch oder in einem Internetshop gekauft werden, kommt ein Widerrufsrecht des Kunden in Frage.  

Und auch dann gelten weitere Ausnahmen:  

Die Lieferung von Lebensmitteln ist – anders als vielfach angenommen – nicht generell vom Recht des Widerrufs ausgenommen. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass das Widerrufsrecht bei der Lieferung von schnell verderblichen Lebensmitteln ausgeschlossen ist. Dabei ist nicht eindeutig festgelegt, welche Lebensmittel hierzu zählen. Eindeutig hierunter fallen Lebensmittel wie Milchprodukte, Obst und verschiedene Gemüsesorten sowie Fleisch und Fisch. Daher trifft das in der Regel auch auf belegte Brötchen zu, wohl aber nicht auf Brot. 

Werden Lebensmittel an den Wohnort oder Arbeitsort des Verbrauchers im Rahmen von häufigen, regelmäßigen Fahrten geliefert, besteht kein Widerrufsrecht. Das betrifft den klassischen Pizza-Lieferdienst. Aber auch die Lieferung von zum Beispiel Frühstücksbrötchen, die manche Bäcker vor allem in touristischen Gegenden anbieten, können unter diese Ausnahme fallen. 

Ebenfalls ausgenommen sind alle Fälle, in denen eine Ware auf Bestellung des Kunden individuell hergestellt wird. Das gilt zum Beispiel, wenn eine Hochzeits- oder Geburtstagstorte nach Wunsch des Kunden gestaltet wird. Auch die Lebensmittellieferung im Rahmen von Catering-Leistungen ist vom Widerruf ausgenommen. 

Die wichtigste Ausnahme betrifft aber alle Fälle, in denen der Kunde kein Verbraucher, also eine Privatperson, sondern ein Unternehmen ist. Denn das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nur für Verträge mit Verbrauchern. Ausgenommen sind daher Lieferungen an Restaurants und Hotels, Kitas und Schulen oder an andere Bäckereien. 

Fälle, in denen ein Widerrufsrecht besteht 

Damit bleiben nur wenige Fälle, bei denen im Bäckerhandwerk ein Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht. Das ist zum Beispiel der Verkauf von Brot, Stollen und Keksen im Internet. 

In diesen Fällen sollte darauf geachtet werden, dass der Kunde vor Vertragsschluss in zutreffender Weise über sein Widerrufsrecht belehrt wird. Hierfür sollte die beigefügte Musterwiderrufsbelehrung verwendet werden. Abweichungen und Änderungen sollten immer mit einem Rechtsanwalt oder den Fachleuten der Landesinnungsverbände besprochen werden.

 

Stand: 11. Januar 2023